Meist Original zuerst
In vielen Fällen wird zuerst das Originaldokument apostilliert und danach das ganze Paket übersetzt. Dann enthält die Übersetzung auch Apostille, Stempel und Randvermerke.
Apostille auf der Übersetzung
Eine Übersetzung ist nicht automatisch eine öffentliche Urkunde. Wenn eine Apostille zur Übersetzung verlangt wird, läuft das in der Schweiz häufig über Übersetzererklärung, Notar und danach Apostille auf der Notarsunterschrift.
Die Reihenfolge entscheidet die Zielstelle
Manche Behörden verlangen Übersetzung im Zielland, manche zuerst Apostille, manche zusätzlich Konsulat. Fragen Sie deshalb nach der Reihenfolge, bevor Sie Originale verschicken.
Nachträgliche Apostille
Wenn die Apostille nach der Übersetzung kommt und die Zielstelle eine Übersetzung der Apostille verlangt, braucht es einen Nachtrag oder eine neue vollständige Übersetzung.
Praktische Prüfung
- Welches Land und welche konkrete Zielstelle?
- Original, beglaubigte Kopie oder private Erklärung?
- Apostille, Legalisation oder nur beglaubigte Übersetzung?
- Muss die Apostille selbst übersetzt werden?
- Wie aktuell muss das Grunddokument sein?