Was beglaubigt wird

Eine beglaubigte Übersetzung bestätigt Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung. Eine notarielle Beglaubigung bestätigt dagegen oft nur die Identität oder Unterschrift der übersetzenden Person.

Schweizer Besonderheit

Die Schweiz kennt kein einheitliches nationales System vereidigter Übersetzer wie Deutschland. Einzelne Kantone, etwa Genf und Neuenburg, führen eigene Register. Darum muss man immer nach Zweck und Zielbehörde unterscheiden.

Wann ein Stempel nicht reicht

Für interne Zwecke reicht manchmal eine einfache Bestätigung. Bei Gerichten, Universitäten, Visa, Heirat, Erbschaft oder Firmenregistrierung verlangen Stellen oft eine formelle Beglaubigung, notarielle Bestätigung oder zusätzliche Apostille.

Papier, Scan und mehrere Originale

Ein Scan genügt oft zur Vorbereitung. Für die endgültige Ausfertigung können Papieroriginal, feste Verbindung, Stempel, Siegel und Versand nötig sein. Wer mehrere Behörden bedient, sollte mehrere Originalausfertigungen einplanen.

Namen, Stempel und Fehler

Namen müssen konsistent mit Pass und früheren Dokumenten übertragen werden. Stempel, Siegel, handschriftliche Vermerke und Apostillen werden mitübersetzt oder beschrieben. Fehler im Original werden nicht heimlich korrigiert.

Praktische Prüfung

  • Welches Land und welche konkrete Zielstelle?
  • Original, beglaubigte Kopie oder private Erklärung?
  • Apostille, Legalisation oder nur beglaubigte Übersetzung?
  • Muss die Apostille selbst übersetzt werden?
  • Wie aktuell muss das Grunddokument sein?