Welche Stelle ist zuständig?

Die zuständige Stelle richtet sich nach der Originalunterschrift auf dem Dokument. Ein Zürcher Zivilstandsdokument geht grundsätzlich nach Zürich, eine Berner Notarsunterschrift nach Bern, ein Bundesdokument zur Bundeskanzlei.

Postalische Einreichung vorher bestätigen lassen

Viele kantonale Stellen akzeptieren Postsendungen, aber die Vorgaben unterscheiden sich: Begleitschreiben, Zielland, Rücksendeadresse, Telefon oder E-Mail, Vorauszahlung, frankiertes Rückantwortcouvert und Originaldokument können verlangt werden. Darum sollte vor dem Versand kurz telefonisch oder per E-Mail gefragt werden.

Was ins Begleitschreiben gehört

Nennen Sie Bestimmungsland, Dokumentliste, gewünschte Apostille oder Legalisation, Rücksendeadresse, Kontaktperson, Telefonnummer, E-Mail und ob mehrere Originale benötigt werden. Verschicken Sie Originale nur nachvollziehbar und behalten Sie Scans für Ihre Unterlagen.

Wenn die Liste nicht zur Urkunde passt

Manche Kantone delegieren Beglaubigungen an Ausweisstellen, Bevölkerungsdienste oder Präfekturen. Die Bundeskanzlei-Liste ist deshalb eine Anlaufstellenliste, nicht immer wörtlich eine Liste aller Staatskanzlei-Schalter.

Schritt für Schritt: Apostille einholen

  • Empfänger im Ausland nach exakter Anforderung fragen: Apostille oder Legalisation, Sprache, Aktualität, Original oder Kopie.
  • Prüfen, von welcher Stelle die Originalunterschrift stammt: Kanton, Gemeinde, Notar, Gericht, Bund oder Ausland.
  • Falls nötig zuerst Vorbeglaubigung einholen, etwa bei Passkopien, privaten Unterschriften, Firmenunterschriften oder Diplomen.
  • Zuständige kantonale Stelle kontaktieren und fragen, ob Einreichung per Post möglich ist.
  • Originaldokument, Zielland, Rücksendeadresse, Kontaktangaben und Zahlungsnachweis nach Vorgabe beilegen.
  • Nach Erhalt prüfen, ob die Apostille selbst übersetzt werden muss.